07.09.2021
Richtlinien für die Schulgottesdienste
SONNTAGSBLATT, Gerd Neuhold
Das bedeutet:
- Es wird dringend empfohlen, religiöse Übungen (Schulgottesdienste...) in der Schule ausschließlich im Klassenverband bzw. im Verband einer bestehenden Unterrichtsgruppe durchzuführen. Bei schulübergreifende Feiern empfehlen wir ein Online-Format.
- Unterrichtsangebote von und Kooperationen mit außerschulischen Personen sind untersagt (z.B. Priester, Diakon, Seelsorger*innen, Pfarrangehörige). Auch Eltern oder andere Familienangehörige dürfen nicht beigezogen werden.
- Weiters wird dringend empfohlen, Gesang zu reduzieren. Sofern der Gesang unverzichtbar ist, muss ein erhöhter Sicherheitsabstand von zwei Metern eingehalten werden.
- Religiöse Übungen in der Kirche:
Finden sonstige religiöse Übungen in der Kirche statt, gelten die Bestimmungen der Rahmenordnung der Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste - u.a. FFP2 bzw NMS- Pflicht, Abstand mind. 1m...