Parteipolitische Betätigung von RL
Wechtitsch
Es taucht immer wieder die Frage auf, ob ein parteipolitisches Engagement von ReligionslehrerInnen möglich ist.
Das Schulamt ruft diesbezüglich gemeinsam mit dem Ordinarius der Diözese Graz-Seckau die seit 1985 geltende Regelung der Österreichischen Bischofskonferenz in Erinnerung und bekräftigt diese.
Eine gleichzeitige Ausübung des Berufs des Religionslehrers/der Religionslehrerin und eines parteipolitischen Amtes ist daher nicht möglich. Sollte jemand den Wunsch hegen für eine Partei aktiv in die Politik einzusteigen, müsste er/sie die Tätigkeit als Religionslehrer/als Religionslehrerin für diesen Zeitraum ruhend stellen.
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