Aufgaben im "C-Topf APS"/Beratungstätigkeit VL pd
Alle ReligionslehrerInnen im "alten Dienstrecht" haben im Pflichtschulbereich im Rahmen Ihrer Lehrverpflichtung Leistungen aus dem sogenannten C-Topf zu erbringen (neben der Unterrichtszeit mit den Kindern und der Vorbereitungszeit).
Das Dokument im Anhang listet eine Auswahl der Tätigkeiten auf, die ein/e Religionslehrer/in im C-Topf zu erbringen hat.
Beratungstätigkeit für RL im Schema pd ("neues Dienstrecht"):
Zusammenfassung aus den Durchführungsrichtlinien des LSR für Stmk (2015):
Die Unterrichtsverpflichtung im PD beträgt bei Vollbeschäftigung 24 Stunden -> 22 davon sind unterrichtliche Tätigkeiten
Pädagogische Kernaufgaben:
- Unterricht, qualifizierte Betreuung von Lernzeiten,
- Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Evaluierung der Lernergebnisse, Reflexion und
- Evaluierung der eigenen Lehrleistung (laut Durchführungsrichtlinien des LSR für Stmk)
Die verbleibenden 2 Stunden können wie folgt abgedeckt werden (jeweils 1 Stunde):
- Klassenführung
- Wahrnehmung des Qualitätsmanagement auf Schulebene
- Fachkoordination
- Koordination an NMS und
- Qualifizierte Beratungstätigkeiten
Liegt 1. bis 4. nicht vor (wie meistens bei "reinen" RL) sind qualifizierte Beratungstätigkeiten im Umfang von 72 Stunden pro Schuljahr zu erbringen.
Diese können in geblockter oder regelmäßiger Form stattfinden, sind in der Lehrfächerverteilung auszuweisen und in geeigneter Form bekannt zu machen.
Sie sind in Form von BES (Beratung von Eltern und Schüler/innen) und BELB (Beratung im Sinne der Lernbegleitung) zu erbringen.
Möglichkeiten für die Beratungstätigkeit von Religionslehrer/innen im PD*
BES: Beratung von Schüler/innen und Schülern und Eltern (außerhalb der Sprechstunden) könnten für Religion sein:
- Beratungstätigkeiten im Sinne der Schulpastoral inklusive Koordinationsgespräche mit allen Schulpartnern, Mitarbeit im Krisenteam, Schüler/innensprechstunde …
- Beratungstätigkeiten in Bezug auf religiöse Erziehung, Fest- und Feiergestaltung (schulisch und fachspezifisch) Blockung ist oft sinnvoll
BELB:
- Beratungstätigkeiten für Schüler/innen mit besonderen Bedürfnissen – ob im regulären Unterricht oder in Time-out Klassen
- Beratungstätigkeit im Sinne der Lernbegleitung, integrativ und als Unterstützung für einzelne Schüler/innen
*diese Möglichkeiten wurden mit dem LSR für Stmk abgesprochen.
Zu beachten ist auch, dass viele, die Religion unterrichten, gleichzeitig auch literarische Lehrkräfte sind.
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